Schraubenmutter im Sandwich!
onlineurteile.de - In einer Esso-Tankstelle kaufte eine Frau ein verpacktes Sandwich zum Mitnehmen. Der Toast war ungeahnt gehaltvoll: Sie biss auf eine im Sandwich eingebackene, sechs Millimeter dicke Schraubenmutter aus Metall. Mehrere Zähne wurden beschädigt, viele Monate litt die Unglückliche unter starken Kieferschmerzen und Migräneanfällen.
Zunächst verklagte sie die Lieferantin des Produkts vergeblich auf Schmerzensgeld: Das Unternehmen behauptete, das Sandwich nur importiert, nicht aber produziert zu haben. Beim Landgericht scheiterte deshalb die Klage. Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil auf und schickte die Akten mit deutlicher Kritik zurück (13 U 146/01). Den entscheidenden Punkt habe das Landgericht nicht geklärt, nämlich ob die X-GmbH das Sandwich wirklich nur geliefert habe. Davon hänge aber das Urteil über Schmerzensgeld ab.
Als Importeurin von Lebensmitteln könne sich die X-GmbH auf Sicht- und Gewichtskontrollen der Waren und einzelne Stichproben beschränken. Niemand könne verlangen, dass ein Importeur in Deutschland alle Packungen wieder öffne und prüfe - außer, es gebe Indizien für Unzuverlässigkeit des Produzenten.
Anders läge der Fall, wenn das Unternehmen geschwindelt und die Ware doch selbst hergestellt hätte. Dann müsste es für das fehlerhafte Produkt haften: Denn ein Lebensmittelhersteller dürfe sich nicht mit Stichproben begnügen, sondern müsse die Produktion so organisieren, dass die Produkte einwandfrei seien. Um sich zu entlasten, müsse die X-GmbH den Hersteller im Ausland benennen und belegen, dass das Sandwich von ihm produziert worden sei.