Schreckt ein videoüberwachtes Gerichtsgebäude ...
onlineurteile.de - Ein Richter hatte die am Eingang zum Gebäude des Amtsgerichts Meldorf installierte Videokamera kritisiert und deswegen ein Zivilverfahren ausgesetzt. Die permanente Überwachung schrecke Prozessbesucher ab und verletze damit das Prinzip, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sein sollten.
Diese Bedenken teilte das Landgericht Itzehoe nicht (1 T 61/10). Jedermann habe die Möglichkeit, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen, so das Landgericht. So eine Kamera sei allenfalls eine kleine psychologische Hemmschwelle. Man könne aber nicht ernsthaft behaupten, dass dadurch Besuchern sozusagen der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen verwehrt würde.
Aus Sicherheitsgründen müssten gelegentlich sogar Ausweiskontrollen stattfinden oder Besucher durchsucht werden. Das seien Einschränkungen von größerer Intensität als eine Videokamera im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes. Welche Nachteile Besuchern durch die Videoüberwachung entstehen sollten, sei nicht ersichtlich. Der Grundsatz öffentlicher Verhandlung sei nicht verletzt.