Schüler fällt wegen einer Rangelei aus dem fahrenden Bus
onlineurteile.de - Jeden Morgen fuhr der Zehnjährige um halb acht mit dem Bus von seinem Wohnort zum Nachbarort in die Schule. Um diese Zeit waren fast nur Schüler im Bus, meistens so viele, dass einige zwischen den Sitzreihen stehen mussten. Vor allem die größeren Jungs machten sich einen Spaß daraus, sich in scharfen Kurven absichtlich gegen andere Schüler fallen zu lassen. Gelegentlich kam es im Getümmel auch vor, dass mehrere Schüler gegen die hintere Tür gedrückt wurden und diese dadurch ein Stück weit aufging.
Einmal endete die allgemeine Schubserei ganz übel: Der Zehnjährige fiel in einer scharfen Linkskurve aus der teilweise geöffneten Tür, wurde vom Hinterrad des Busses überrollt und am Bein schwer verletzt. Ein anderer Schüler hatte mehr Glück, blieb in der Tür stecken und wurde wieder hineingezogen. Im Namen ihres Jungen verklagten die Eltern Busunternehmer und Fahrer auf Schadenersatz: Wenn sie nicht mal einfachem Druck standhalte, sei die hintere Tür nicht richtig gesichert gewesen.
Das Oberlandesgericht Koblenz sah die Beklagten dagegen aus anderem Grund in der Verantwortung (12 U 1459/04). Einen im normalen Linienverkehr eingesetzten Bus müsse man nicht zusätzlich mechanisch sichern. Aber mangelnde Organisation und Aufsicht müssten sich Fahrer und Unternehmer vorwerfen lassen. Sie müssten bei Kindern und Jugendlichen sowieso mit unvernünftigem Verhalten rechnen. Sie neigten vor allem in der Gruppe zu Übermut und Dummheiten - da müsse man vorbeugen.
Auf dieser Buslinie hätten sich die Schüler jedoch ungehindert regelmäßig ausgetobt, wie einige Schüler als Zeugen bestätigten. Dass der Fahrer nichts bemerkt haben wolle, sei unglaubwürdig. Rangeleien gingen nicht ohne Lärm ab und im Rückspiegel sehe er, was hinten passiere. Angesichts der großen Menge unreifer Jugendlicher hätte der Fahrer den Unfug von Anfang an verbieten müssen. Dies um so mehr, als die fragliche Türe schon mehrfach aufgegangen sei. Das Unternehmen hätte den Fahrer entsprechend anweisen und ihn bei Disziplinschwierigkeiten unterstützen müssen.