Schüler rutschte auf eisigem Bahnsteig aus ...

... und geriet unter einen Zug: Bahn haftet für schlechten Winterdienst

onlineurteile.de - Ein 16-jähriger Schüler stürzte im Bahnhof Reichenschwand nachts vom Bahnsteig vor einen fahrenden Nahverkehrszug. Es war Winter und der Jugendliche war auf dem nur teilweise geräumten Bahnsteig ausgerutscht. Sein linker Fuß wurde vom Zug überrollt und musste amputiert werden.

Der Schüler verklagte die DB Regio AG, die DB Netz AG und die DB Station und Service AG - die für Züge, Schienennetz und Bahnhöfe verantwortlich sind - auf Entschädigung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihm Schadenersatz für Heilbehandlungskosten und zusätzlich 35.000 Euro Schmerzensgeld zu (2 O 8329/10). Dafür hafteten die drei Unternehmen gemeinsam, weil der Bahnsteig schlecht geräumt war.

Bei winterlichen Verhältnissen müssten sie - bzw. von ihnen beauftragte Subunternehmer - für einen "verkehrssicheren Zustand" der Bahnsteige sorgen. Insbesondere die weißen Linien, die Reisende auf den gefährlichen Bereich nahe der Bahnsteigkante aufmerksam machen sollten, müssten immer gut zu erkennen sein. Der verunglückte Schüler müsse sich allerdings ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen lassen, da er den Zustand des Bahnsteigs und den anrollenden Zug hätte bemerken können.