"Schulden des Sohnes werden getilgt"
onlineurteile.de - Sein Sohn hatte sich bei Russland-Geschäften verspekuliert und Darlehen aufgenommen, die er nicht mehr zurückzahlen konnte. Um den Gläubiger zu beruhigen, erklärte der Vater schriftlich, die Schulden würden bei Fälligkeit getilgt. Zu diesem Zweck werde er selbst dem Sohn Kredit einräumen. Doch am Tage X war der Sohn zahlungsunfähig. Nun verklagte der Gläubiger den Vater seines Schuldners auf Zahlung.
Dessen "Garantieerklärung" (juristisch heißt sie: Patronatserklärung) sei verbindlich, stellte das Oberlandesgericht Rostock fest (1 U 28/04). Wenn der Schuldner das Darlehen nicht zurückzahlen könne, müsse daher der Vater einspringen. Gegen diese Verpflichtung könne der Vater nicht ins Feld führen, dass sich der Sohn geweigert habe, von ihm ein Darlehen anzunehmen. Das sei unerheblich. Der Vater habe für dessen Leistungsfähigkeit garantiert und müsse dann im Zweifelsfall auch dafür sorgen.