Schulden gezahlt, Konto gepfändet

Kann man so ein Problem von Jamaica aus beheben?

onlineurteile.de - Wer als Student vom Staat BAföG bezogen hat, muss dieses Ausbildungsdarlehen nach dem Studium zurückzahlen - und zwar ans Bundesverwaltungsamt. Gerät er damit "in Verzug", ist also die Rückzahlung schon überfällig, übernimmt es das Zollamt, die Schulden einzutreiben. In diesem Behördenwirrwarr blieb ein Mann auf der Strecke: Er war vom Zollamt (im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes ...) angeschrieben worden, weil er bei der Rückzahlung seines Ausbildungsdarlehens mit über 18.000 Mark in Rückstand war. Ultimativ wurde er zur Zahlung aufgefordert. Daraufhin überwies der ehemalige BAföG-Empfänger den geschuldeten Betrag, allerdings (wie alle vorherigen Raten) auf das Konto des Bundesverwaltungsamts. Davon bekam das Zollamt nichts mit und pfändete sein Konto.

Zu diesem Zeitpunkt machte der Mann Urlaub auf Jamaica. Als er von der Kontopfändung erfuhr, brach er sofort den Urlaub ab und flog nach Hause, um die Sache zu bereinigen. Anschließend forderte er vom Staat Ersatz für die Reisekosten (2.351 Euro): Durch die unberechtigte Pfändung habe man ihm finanziell "das Wasser abgedreht". Dagegen habe er vom Urlaubsort aus nichts unternehmen können, dort gebe es nur vorsintflutliche Kommunikationsmittel.

Die Rückreise hätte er sich sparen können, meinte jedoch das Landgericht München I (9 O 684/03). Um die Kontopfändung aufzuheben, hätte er nur per Telefon oder Telefax mitteilen müssen, dass die Summe schon überwiesen sei. Da ihn die Nachricht von der Pfändung am Urlaubsort erreicht habe, müsse es auch möglich sein, sich umgekehrt von Jamaica aus in Deutschland zu melden. Es hätte genügt, in den nächsten größeren Ort zu fahren und dort ein Telefon oder Faxgerät zu suchen. Das wäre billiger gewesen als ein vorzeitiger Rückflug.