Schulden zurückgezahlt?
onlineurteile.de - Eine Frau lieh ihrer Bekannten ein wenig Bargeld. Weil diese gerade ziemlich klamm war, zahlte sie auch manchmal beim Einkaufen für sie. Als sich das private Darlehen schließlich auf 650 Euro belief, forderte die Geldgeberin ihre Bekannte auf, die Summe zurückzuzahlen. Nach einigen mündlichen Mahnungen schickte sie ihr eine entsprechende E-Mail. Nun raffte sich die Bekannte auf und brachte das Geld. Sie übergab es aber nicht persönlich, sondern steckte es in den Briefkasten.
Wenig verwunderlich: Die Geldgeberin fand es im Briefkasten nicht vor. Nun zog sie vor Gericht, um den Betrag einzutreiben. Das Amtsgericht Köln entschied, dass ihr die Bekannte immer noch 650 Euro schuldet (137 C 146/05). Wenn sie jemandem Geld zurückzahle, müsse sie auch dafür Sorge tragen, dass der Betrag ankomme. Das Risiko des Verlustes trage der Schuldner.
Hausbriefkästen seien für Post und Zeitungen gedacht, nicht zur Aufnahme von Bargeld. Sie seien leicht zugänglich und wegen der Einwurfschlitze nicht sicher. Jeder Hausbewohner oder Austräger von Werbemitteln könne auf den Inhalt zugreifen. Dass es riskant sei, hier so viel Geld einzuwerfen - dieser Gedanke hätte sich der Schuldnerin geradezu aufdrängen müssen.