Schuldfrage offen, Richtgeschwindigkeit überschritten
onlineurteile.de - Kollidieren auf der Autobahn zwei in gleiche Richtung fahrende Autos und ist nicht mehr zu rekonstruieren, wie es dazu kam (z.B. durch plötzlichen Spurwechsel oder Schlingern), so dass niemandem ein Verschulden nachgewiesen werden kann, muss in der Regel jeder Unfallbeteiligte die Hälfte des Schadens übernehmen; ist jedoch einer der Fahrer schneller gefahren als 130 km/h
(hier: 160 km/h), haftet er mit 60 Prozent, weil mit der Geschwindigkeit die Gefahr steigt, die von seinem Wagen ausgeht — und je höher ein Fahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, desto ungünstiger fällt die Haftungsquote für ihn aus.