Schuldnerin abgezockt

Kreditvermittler fordert für die Weitergabe der Daten an ein Schuldnerhilfsinstitut 1.900 Euro!

onlineurteile.de - Vom Regen in die Traufe: Eine Frau stand bei neun Gläubigern mit insgesamt 50.000 Euro in der Kreide. Um trotz ihres geringen Einkommens aus dieser Bredouille herauszukommen und den Schuldenberg abzubauen, wandte sie sich an einen Kreditvermittler: Von seinen Dienstleistungen erhoffte sich die Schuldnerin eine Sanierung ihrer Finanzen. Sie unterschrieb einen Vermittlervertrag und zahlte eine Vergütung von 1.900 Euro. Wofür eigentlich? - fragte sich die Frau schon sehr bald.

Sie hatte den Vermittler über ihre Schulden, ihr Einkommen und die Gläubiger informiert. Diese Angaben verglich der "Dienstleister" mit den Unterlagen der Gläubiger und gab die Daten anschließend an ein (gebührenpflichtiges) Schuldnerhilfsinstitut weiter. Das war alles. Die Schuldnerhilfe GmbH wiederum verlangte von der neuen "Kundin" Gebühren dafür, dass sie die Möglichkeiten der finanziellen Sanierung überprüfte. Daraufhin forderte die Schuldnerin vom Kreditvermittler ihr Geld zurück, erstattete anschließend Anzeige wegen Wuchers.

Das Amtsgericht Sigmaringen verurteilte die Kreditvermittlungsfirma zur Rückzahlung (1 C 268/05). Die Vergütung von 1.900 Euro stehe in einem auffälligen Missverhältnis zu den Leistungen des Kreditvermittlers, erklärte der Amtsrichter. Dies sei durchaus als Wucher zu bewerten. Dass der Kreditvermittler die Daten der Kundin erhoben und kurz "zwischengespeichert" habe, rechtfertige keine derart hohe Gebühr.

Die Firma trage die Kundendaten in Blankoverträge mit der Schuldnerhilfe GmbH ein und leite diese weiter - weiter nichts. Erst die Schuldnerhilfe erbringe die eigentliche Leistung: Sie prüfe nämlich die Situation des Schuldners - also die Möglichkeiten der Umschuldung und Entschuldung - und erstelle Gutachten, welche Gegenstände dieser verwerten könnte etc. Im Unterschied dazu beute die Kreditvermittlungsfirma nur die Zwangslage verschuldeter Personen zum eigenen Vorteil aus.