Schuldzinsen können Werbungskosten darstellen

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Ein Steuerpflichtiger hat kreditfinanziert ein Wohngebäude erworben und mit dessen Vermietung Einkünfte erzielt, muss dann aber das Haus mit Verlust verkaufen, so dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, um das beim Kauf aufgenommene Darlehen abzulösen: Unter diesen Umständen muss das Finanzamt die Schuldzinsen für dieses Darlehen steuerlich berücksichtigen,

wenn es die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt; auch wenn das Gebäude verkauft wurde, können Schuldzinsen — als nachträgliche Werbungskosten — von den Einkünften aus Vermietung abgezogen werden.