Schulrucksack nicht mehr "top"

Müssen Auslaufmodelle als solche gekennzeichnet werden?

onlineurteile.de - Dass Computer in ein oder zwei Jahren zu ElektronikSchrott werden und die Mode zweimal im Jahr wechselt, ist jedem klar. Wer aber weiß über den Modellwechsel bei Schulrucksäcken Bescheid?

Das Kammergericht in Berlin musste sich mit Werbung für Schulrucksäcke befassen, die nicht mehr auf dem neuesten Stand waren (5 W 140/04). Ein Wettbewerbshüter beanstandete, dass man sie in der Werbung nicht als Auslaufmodelle bezeichnet hatte. Die Richter fanden das nicht bedenklich: Es gebe eine Fülle von Gegenständen, bei denen der Kunde keinen Gedanken daran verschwende, ob sie Auslaufmodelle seien oder nicht. Von einem Modellwechsel könne man sowieso nur sprechen, wenn er (wie bei Automodellen z.B.) für den Verbraucher durch neue Bezeichnungen erkennbar werde.

Die Schulrucksäcke stammten zwar aus einer "Edition 20", seien aber nicht als besonderes Modell gekennzeichnet. Sie repräsentierten auch keinen besonderen Modetrend. Eltern und Schüler orientierten sich beim Kauf eines Schulrucksacks an Ausstattung, Marke und Preis, erklärten die Richter. Zwar spiele bei der Auswahl wohl auch das Design eine Rolle. Dabei komme es aber nicht auf eine bestimmte "Edition" an, sondern schlicht und einfach darauf, ob das Modell gefalle.