Schutz des Regenwalds durch Biertrinken?
onlineurteile.de - Eine Werbekampagne der Brauerei Krombacher (2002/03) versprach den Kunden, sie könnten mit jedem Kasten Bier, den sie von Krombacher kauften, zur Rettung des Regenwaldes beitragen. Vom Erlös werde etwas für diesen edlen Zweck abgezweigt, für den sich die Brauerei gemeinsam mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) einsetzen werde.
Konkurrenten beanstandeten die Werbung als wettbewerbswidrig: Die Verbraucher erhielten keinerlei Information darüber, wie der Regenwald geschützt werden solle. Für einen geringen Betrag von wenigen Cent pro Kasten Bier sei dies wohl kaum nachhaltig möglich, also würden die Kunden mit dieser Kampagne getäuscht.
Die Vorinstanz hatte der Konkurrenz Recht gegeben und die Werbekampagne untersagt. Dieses Urteil wurde jetzt vom Bundesgerichtshof aufgehoben (I ZR 33/04). Grundsätzlich sei es zulässig, Warenabsatz mit der Förderung bestimmter Projekte zu verknüpfen, erklärten die Bundesrichter. Der zusätzliche Kaufanreiz bestehe für den Kunden darin, dass er sich mit dem Kauf für eine gute Sache engagieren könne, z.B. für die Umwelt.
Der Verbraucher erwarte, dass der Anbieter das benannte Projekt finanziell unterstütze - der Anbieter müsse die Unterstützungsleistungen (Höhe, Art und Weise der Förderung) aber nicht unbedingt näher bestimmen. Eine Täuschung der Kunden läge nur dann vor, wenn die Brauerei das Regenwald-Projekt in ganz geringem Ausmaß gefördert und damit die Erwartungen der Verbraucher enttäuscht hätte. Mit dieser Frage habe sich die Vorinstanz gar nicht befasst, was nun nachzuholen sei.