Schwangerschaftshose rutschte ...

Kundin will den Kauf rückgängig machen: Ohne Mangel keine Rückgabe!

onlineurteile.de - Im Sommer 2011 kaufte eine hochschwangere Münchnerin in einem Spezialgeschäft für Kinder- und Schwangerschaftsmode eine Schwangerschaftshose aus weißem Leinen. Weil es zu der Zeit ständig regnete, ging die Frau erst drei Wochen später mit der neuen Hose aus. Schnell war sie genervt: Denn trotz des "Tunnelzugs" in der Taille rutschte das gute Stück ständig nach unten.

Die Schwangere brachte die Hose in den Laden zurück und wollte den Kauf rückgängig machen. Den Kaufpreis von 119 Euro rückte die Inhaberin nicht heraus, bot der Kundin aber einen Warengutschein an. Den brauche sie jetzt, kurz vor der Geburt des Kindes, nicht mehr, erklärte die Frau. Ihr Bedarf an Schwangerschaftskleidung sei gedeckt.

Man konnte sich nicht einigen. Schließlich zog die Kundin vor Gericht, um sich das Geld zurückzuholen. Vergeblich: Ein Recht auf Rückgabe der Ware — und damit Anspruch auf den Kaufpreis — hätte sie nur, wenn die Verkäuferin ihr ausdrücklich zugesichert hätte, dass die Hose nicht rutscht, so das Amtsgericht München (155 C 16176/11). Das bestreite die Verkäuferin aber.

Jedenfalls gehöre das "Nicht-Rutschen" nicht zu den Eigenschaften, die Käufer von einer Hose erwarteten bzw. als selbstverständlich unterstellen könnten. Da jede Frau anatomisch anders gebaut sei, wäre das sachfremd. Auch und gerade bei Schwangeren sei die Passform einer Hose individuell sehr verschieden.