Schwarzer Flitzer war dunkelblau ...

Farbabweichung kann beim Neuwagen einen Mangel darstellen

onlineurteile.de - Schon seit vielen Jahren war der Mann seinem Autohändler treu und auch der Farbe Schwarz: Mehrere schwarze Fahrzeuge hatte er beim Händler schon erstanden. Im Herbst 2003 erschien der Kunde mit einem Prospekt des Autoherstellers A. beim Händler und zeigte sich begeistert von der neuen Version eines Sportflitzers, der in astreinem Schwarz abgebildet war. Der Wagen wurde bestellt, natürlich in "carbonschwarz-metallic". Doch dieser Farbton erwies sich als ziemlich blaustichig, vor allem in der Sonne schimmerte das Auto dunkelblau.

Deshalb forderte der Kunde Schadenersatz vom Händler, 5.000 Euro für eine Neulackierung und 633 Euro für ein Gutachten: Der Kfz-Sachverständige bescheinigte ihm, dass der - nach der Farbpalette des Herstellers A. als "carbonschwarz" bezeichnete - Farbton eher ein Blauton sei. Die Farbzusammensetzung der Lackierung enthalte hohe Blauanteile und das sei auch deutlich sichtbar.

Beim Landgericht Aachen setzte sich der unzufriedene Käufer gegen den Autohändler durch (12 O 493/04). Die Richter hatten das Fahrzeug besichtigt und waren danach überzeugt, dass es nicht - wie vertraglich vereinbart - schwarz war. Seine Beschaffenheit entspreche daher nicht der Vereinbarung, das sei ein Mangel. Dass der Käufer gerade auf die Eigenschaft "schwarz" besonders großen Wert legte, habe der Verkäufer gewusst. Auch die Bildmappe des Herstellers, die den Kunden zum Kauf bewegte, zeige das Fahrzeug in eindeutigem Schwarz. Einen Hinweis auf die Farbabweichung enthalte der Prospekt nicht. Doch dem Händler und seinen Verkäufern sei seit langem bekannt, dass der Farbton "carbonschwarz" des Herstellers A. "ins Blaue tendiere". Das hätte er dem Kunden vor dem Kauf mitteilen müssen.