Schwer verletzt nach Frontalzusammenstoß

Mitverschulden des Unfallopfers, weil es sich nicht angeschnallt hatte?

onlineurteile.de - Autofahrer A fuhr im "Kamikaze"-Stil abends auf einer regennassen Landstraße nach Hause. Es war dunkel, die Strecke vor einer Kurve für ihn nicht einsehbar. Dennoch setzte er mit hoher Geschwindigkeit zum Überholen an. Es kam, wie es kommen musste: A stieß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug frontal zusammen. Maurer B war nicht angeschnallt, prallte in den Airbag und wurde schwer verletzt.

Beim Rechtsstreit um Schmerzensgeld verlangte A, dem Unfallopfer B ein Mitverschulden anzulasten, weil er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Das hätte an den Verletzungen nichts geändert, entgegnete B. So beurteilte auch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Unfall, nachdem es einen Verkehrssachverständigen angehört hatte (6 U 71/07).

In der Regel begründe das Nichttragen des Sicherheitsgurts eine Mitschuld bei einem Verkehrsunfall. Bei schweren Frontalkollisionen mit hoher Geschwindigkeit sei das aber anders: Denn da stehe nicht von vornherein fest, dass Verletzungen auf das Nicht-Anschnallen zurückzuführen seien.

Angesichts des haarsträubenden Fehlverhaltens von A träte allerdings eine eventuelle Mitschuld von B ohnehin völlig zurück, betonte das OLG. A hafte in jedem Fall in voller Höhe für die Unfallfolgen. B sei operiert worden, vier Monate ärztlich behandelt worden und in dieser Zeit erwerbsunfähig gewesen. Er leide immer noch an Schmerzen. Da sei eine Entschädigung von 15.000 Euro angemessen.