Schwimmstar in der Gerüchteküche

Zeitschrift darf Fotos von Frau Almsick mit ihrem Bodyguard nicht mehr drucken

onlineurteile.de - Die Boulevardpresse lebt nicht schlecht davon, dass sich viele Leute für die vermeintlichen und tatsächlichen Liebschaften von Prominenten interessieren. Manch ein VIP genießt diese Aufmerksamkeit, andere betrachten sie als Eingriff in ihre Privatsphäre und wehren sich dagegen.

Im Oktober 2012 veröffentlichte die Zeitschrift C Fotos der Ex-Schwimmerin Franziska van Almsick. Sie zeigten die bekannte Sportlerin, wie sie zur Begrüßung ihren Bodyguard umarmte. Über diese Geste berichtete das Magazin mit Kennerblick, die beiden "wirkten sehr vertraut, fast wie ein Paar." Es folgten weitere Gedankenspiele, die mehr oder weniger subtil in der Frage endeten: Könnte der Bodyguard in Wirklichkeit mehr als nur ein Bodyguard sein?

Frau A klagte gegen die Publikation der Fotos und den tendenziösen Bericht, der ihr ein intimes Verhältnis zu ihrem Leibwächter unterstelle. Das Landgericht München I betonte zunächst, dass der ehemalige Schwimmstar als "Person der Zeitgeschichte" jemand sei, über den man berichten dürfe (9 O 13087/13).

Allerdings eben nur über Dinge, die mit den Umständen zusammenhängen, durch die Frau A berühmt geworden sei. Die Begrüßungsszene, die die Paparazzi abgelichtet hatten, habe aber nichts mit den sportlichen Erfolgen der Schwimmerin zu tun. Das sei eine alltägliche Szene, aber eben eine private — an der es kein öffentliches Interesse gebe, das eine Berichterstattung rechtfertige.

Der Bericht bestehe aus "weitschweifigen und weitgehend substanzlosen Mutmaßungen". Um Leser anzulocken, würden auf der Titelseite und in Bildunterschriften pikante Gerüchte angedeutet, die in keiner Weise zuträfen. Die Zeitschrift dürfe daher Fotos und Berichterstattung nicht mehr veröffentlichen.

Anspruch auf Schadenersatz stehe der Sportlerin aber nicht zu. Zum einen gehe es hier nicht um eine schwere Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts — die Sportlerin sei nicht in einem intimen Moment fotografiert worden. Zum anderen habe das Blatt nicht wirklich behauptet, dass die Ex-Schwimmerin eine Affäre habe. Vielmehr stelle der Artikel "wabernde" Vermutungen an, die er dann sofort wieder relativiere.