Scientology klagt gegen Observierung

OVG: Verfassungsschutz darf die Religionsgemeinschaft überwachen

onlineurteile.de - Die Scientology Kirche Deutschland wird seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert, weil man ihr verfassungsfeindliche Bestrebungen zutraut. Dagegen wehrt sich die Religionsgemeinschaft schon seit längerer Zeit. Ihre Klage scheiterte jedoch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen endgültig (5 A 130/05).

Die scientologischen Schriften und die Aktivitäten ihrer Mitglieder belegten, dass Scientology eine Gesellschaftsordnung anstrebe, die zentrale Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - wie Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung - aushebeln würde. Staatsbürgerliche Rechte gäbe es da wohl nur für Scientologen, vermuteten die Richter.

Ob Scientology tatsächlich eine reine Religionsgemeinschaft sei oder nicht, könne daher offen bleiben. Jedenfalls habe der Verfassungsschutz aktuelle Erkenntnisse darüber, dass die Organisation in Deutschland personell expandieren und ihr Programm mehr und mehr verbreiten wolle. Daher dürfe das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology weiterhin beobachten und dabei nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.