"Sehr sparsam im Energieverbrauch"
onlineurteile.de - Für ein Kühl- oder Gefriergerät der Energieeffizienzklasse A+ darf nicht mit der Behauptung geworben werden, es sei "besonders energieeffizient". Dies sei irreführend, urteilte das Landgericht Freiburg.
In einem Werbeprospekt, den die Elektronik-Handelskette "Media Markt" Anfang 2010 verteilen ließ, wurde auch eine Kühl-/Gefrierkombination der Marke Samsung angepriesen: Das Gerät gehöre der Energieeffizienzklasse A+ an und sei "sehr sparsam im Verbrauch", hieß es da. Gegen diese Werbeaussage zog die Verbraucherzentrale Hamburg gerichtlich zu Felde.
Hintergrund des Streits: Die Effizienz-Skala des EU-Energielabels reichte ursprünglich von Geräten der Klasse G (hoher Stromverbrauch) bis A (niedriger Verbrauch). Doch wurde diese Skala bei Kühl- und Gefriergeräten schon vor einiger Zeit um die Kategorien A+ und A++ erweitert. Die Kritik der Verbraucherschützer an der Reklame: Praktisch seien überhaupt nur noch Geräte der Effizienzklasse A auf dem Markt: A, A+ und A++. Ein Kühlschrank der Klasse A gehöre mittlerweile in Sachen Energieeffizienz zu den "Schlusslichtern", ein Gerät der Klasse A+ sei bestenfalls Durchschnitt.
Das Landgericht Freiburg verbot die Werbung und drohte dem Unternehmen bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld an (12 O 37/10). Die Werbeaussage sei so zu verstehen, dass die Kühl-/Gefrierkombination zur Spitzengruppe in Sachen Energieeffizienz gehöre. Damit würden die Verbraucher in die Irre geführt: Sie erwarteten zu Recht von einem "besonders sparsamen" Gerät überdurchschnittlich niedrige Werte beim Stromverbrauch.
Sie verständen die Reklame zwangsläufig falsch, weil selbst gut informierte Kunden folgende Zahlen nicht kennen: Über die Hälfte der Kühl- und Gefriergeräte zähle heute bereits zu den beiden höchsten Energieeffizienzklassen A+ und A++, allein 17 Prozent zur Spitzengruppe A++. Ein Gerät mit dem Stromverbrauch der Gruppe A+ sei keineswegs besonders energieeffizient bzw. sparsam, sondern biete allenfalls durchschnittliche Verbrauchswerte. (Media Markt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)