Seitensprung mit der Schwägerin

Ehefrau verlangt die Scheidung - und zwar sofort

onlineurteile.de - "Vorübergehend" sollte die Schwester der Ehefrau mit in der Wohnung leben, bis sie wieder "etwas eigenes" fand. Dann aber funkte es zwischen ihr und dem Mann der Schwester, die beiden wurden ein Liebespaar. Nach wenigen Wochen zog der Mann mit der Schwägerin in eine andere Wohnung im gleichen Haus. Die betrogene Ehefrau verlangte die sofortige Scheidung.

Die Familienrichter des Oberlandesgerichts Köln zeigten Verständnis und ersparten es der Ehefrau, das (eigentlich als Voraussetzung für eine Scheidung vorgeschriebene) Trennungsjahr abzuwarten (27 WF 187/02). Das "ehebrecherische Verhältnis" stehe ihr "tagtäglich greifbar vor Augen". In der kleinen Gemeinde sei die Affäre seit Monaten das Hauptgesprächsthema. Vor den Nachbarn und den um die Ecke wohnenden Eltern fühle sich die Frau besonders gedemütigt. Angesichts dieser Umstände und des engen räumlichen Zusammenlebens wäre es für die Frau eine unzumutbare Härte, ihre gescheiterte Ehe noch ein Jahr lang fortzusetzen.