Selbstbehalt gekürzt

Unterhaltspflichtiger Vater gründete neuen Haushalt mit Partnerin

onlineurteile.de - Im Namen der zwei minderjährigen Kinder, denen der Vater schon mehr als ein Jahr Kindesunterhalt schuldig geblieben war, verklagte ihn die Ex-Frau auf Zahlung. Da er seit einigen Monaten mit einer neuen Partnerin in einem Haushalt zusammenlebte, schien der Geschiedenen der Zeitpunkt günstig.

Und tatsächlich: Das Amtsgericht kürzte wegen des neuen Haushalts den Selbstbehalt des Mannes um 20 Prozent (Selbstbehalt = die Summe, die ein Unterhaltspflichtiger behalten darf, um damit seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten). Das Oberlandesgericht Frankfurt hob dieses Urteil auf (2 UF 13/05). Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft dürfe nicht automatisch zu einem pauschalen Abzug vom Selbstbehalt führen. Dies sei vielmehr vom Richter nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

Allein das Zusammenleben mit einem neuen Partner rechtfertige keine Kürzung. Eine Hausgemeinschaft könne zwar die Kosten des Wohnens reduzieren, aber nur wenn sich beide Partner die Miete teilten. Gehe man ohne genaue Prüfung davon aus, dadurch werde automatisch Geld gespart, führe dies zu ungerechten Ergebnissen. Ein neuer Lebenspartner sei zudem - im Unterschied zu einem neuen Ehegatten - kein Teil des Unterhaltssystems, er bzw. sie sei rechtlich zu keiner Leistung verpflichtet.