Selbstmord missglückt
onlineurteile.de - Ein Hartz-IV-Empfänger war fest entschlossen, seinem Leben ein Ende zu setzen. Vorher entsorgte der Mann seine gesamte Wohnungseinrichtung bei einer kommunalen Sperrmüll-Sammelstelle. Er dachte, die Sachen seien ohnehin von niemandem zu gebrauchen. Doch der Selbstmordversuch scheiterte. Danach wurde der Hilfeempfänger in einer Klinik behandelt.
Als er aus dem Krankenhaus entlassen wurde, beantragte er bei der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung (ARGE Krefeld) einen Zuschuss für eine "Wohnungserstausstattung". Da ihm die Sozialbehörde statt dessen nur ein Darlehen gewähren wollte, zog der Mann vor Gericht und setzte sich - jedenfalls vorerst - beim Sozialgericht Düsseldorf durch (S 35 AS 206/07).
Dass der Hilfeempfänger eine neue Einrichtung benötige, sei offenkundig, so die Richter. Die Sozialbehörde dürfe einen Zuschuss nur verweigern, wenn der Mann seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätte. Der Krefelder habe jedoch gedacht, er werde keine Möbel mehr brauchen, weil er vorhatte, sich das Leben zu nehmen. Gleichzeitig habe er seinem Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen. (Die ARGE hat gegen den Beschluss Berufung eingelegt.)