Selbstmord misslungen: Ehefrau im Wachkoma

Wie viel nachehelichen Unterhalt muss der Mann für sie aufbringen?

onlineurteile.de - Der Ehemann hatte die Scheidung eingereicht. Über die Trennung war die Frau so unglücklich, dass sie versuchte, sich das Leben zu nehmen. Das gelang ihr nicht: Sie liegt seither im Wachkoma. Unterhalt und Pflege kosten monatlich 6.000 Euro. Die Frau bezieht eine Erwerbsminderungsrente von 1.050 Euro und Pflegegeld. Ihr Ehemann verdient - ohne Abzüge - etwa 4.000 Euro.

Für die Patientin wurde vom Vormundschaftsgericht eine Betreuerin bestellt. Sie verklagte im Namen der Ehefrau den Ehemann auf Zahlung von 2.950 Euro Unterhalt. Das sei bei weitem zu hoch gegriffen, erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf: Dem Mann müsse mindestens die Hälfte des ehelichen Einkommens bleiben (8 WF 224/09).

Der Unterhaltsbedarf der Ehefrau sei zwar in diesem tragischen Fall nicht nur nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu bemessen. Denn bedingt durch die Pflegekosten sei ihr Unterhaltsbedarf erhöht. Trotzdem gelte der Grundsatz, dass das Einkommen des Ehepaares halbiert werden müsse. Das schränke den Unterhaltsanspruch der Ehefrau ein: Nur 1.240 Euro im Monat stünden ihr zu.