Seniorin benötigt vermietete Wohnung

Langjährige Mieterin pocht auf "Sozialklausel"

onlineurteile.de - Der 81-jährigen Hamburger Hausbesitzerin ging es zusehends schlechter. Sie wollte eine Verwandte, die sie pflegen sollte, im Haus unterbringen und kündigte deshalb der (ebenfalls betagten) Mieterin wegen Eigenbedarfs. Diese lebte seit 32 Jahren in ihrer Wohnung und bemühte sich schon geraume Zeit um Ersatz.

Die Mieterin widersprach der Kündigung: Sie habe schon "83 Wohnungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet" besichtigt, aber noch nichts Passendes gefunden, klagte sie. Das sei mit ihrer kleinen Rente eben schwierig. Die alte Frau pochte auf die so genannte "Sozialklausel" (§ 574 BGB).

Demnach kann ein Mieter verlangen, dass das Mietverhältnis (befristet) fortgesetzt wird, wenn dessen Ende für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutete. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen findet. Doch das Amtsgericht Hamburg hielt im konkreten Fall die Kündigung für begründet und gab der Räumungsklage der Vermieterin statt (46 C 24/07).

Der Gesundheitszustand der Vermieterin verschlechtere sich rapide, so der Amtsrichter. Sie benötige den Wohnraum dringend. Daher überwiege hier das Interesse der Vermieterin, auch wenn die Mieterin schon drei Jahrzehnte in dem Haus lebe und Probleme habe, eine neue Wohnung anzumieten. Allerdings billigte der Amtsrichter der Mieterin eine lange Räumungsfrist von sechs Monaten zu, um sie nicht allzusehr unter Druck zu setzen.