Seniorin bewohnt allein ein Zwei-Bett-Zimmer

Kein Einzelzimmerzuschlag, wenn im Heimvertrag dazu nichts vereinbart ist

onlineurteile.de - Eine alte Frau wurde 1997 in ein Pflegeheim aufgenommen und bekam dort ein Zimmer, das eigentlich für zwei Personen gedacht war. Dort wohnte sie allein. Im Vertrag stand zu diesem Punkt nichts. Ab Januar 1998 berechnete die Trägerin des Pflegeheims pro Tag einen Einzelzimmerzuschlag von 57,90 DM (später: 29,60 Euro). Der Betreuer der Seniorin zahlte ihn für sie.

Im Januar 2003 starb die alte Frau und der Betreuer erbte ihr kleines Vermögen. Er forderte vom Pflegeheim die Einzelzimmerzuschläge zurück, insgesamt 54.972 Euro. Begründung: Zusatzleistungen dürfe das Heim nur berechnen, wenn diese vorher schriftlich mit dem Pflegebedürftigen vereinbart wurden (Art, Umfang, Dauer der Leistung, Höhe der Zuschläge).

Vom Bundesgerichtshof bekam er Recht (III ZR 400/04). Diese Vorschrift diene dem Schutz der Pflegebedürftigen, damit diese nicht mit überraschenden Forderungen überrumpelt würden. Ein Heimträger schließe kontinuierlich eine Vielzahl von Heimverträgen ab. Von Profis könne man verlangen, extra zu berechnende Zusatzleistungen vorher schriftlich zu vereinbaren.