Seniorin kann ihre Medikamente nicht mehr selbst einnehmen
onlineurteile.de - Die 90 Jahre alte Frau lebte in einem Wohnstift, betreut, aber in ihrer eigenen Wohnung. Sie war auf den Rollstuhl angewiesen und pflegebedürftig (Pflegestufe 1). Gegen diverse Krankheiten musste sie Medikamente nehmen, was sie alleine nicht mehr bewältigte. Der Pflegedienst des Wohnstiftes kümmerte sich drei Mal täglich darum und berechnete jedes Mal neun Euro: Da kamen im Monat schon mal 800 Euro zusammen.
Deshalb wandte sich die privat krankenversicherte Seniorin an ihren Versicherer, der sich jedoch weigerte, die Kosten zu übernehmen. Vergeblich pochte die Versicherungsnehmerin darauf, dass gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege hätten und dies bei Alleinstehenden die Einnahme von Arzneimitteln einschließe.
Zwischen dem System der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung bestünden strukturelle Unterschiede, so das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (16 U 43/11). Wer sich privat versichere, sei eben anders versichert als die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Nach dem Versicherungsvertrag der Seniorin seien bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung die Ausgaben für Medikamente zu erstatten.
Das gelte nur für die Medikamente selbst und nicht für die Kosten, die mit ihrer Einnahme verbunden seien. Diese gehörten nicht zu den vereinbarten Leistungen. Es entspreche dem allgemeinen Sprachverständnis, dass Arzneimittel vom Arzt verschrieben, in der Apotheke gekauft und vom Versicherungsnehmer selbständig eingenommen werden.