Service-Telefonnummern und Preisangaben
onlineurteile.de - Laut Telekommunikationsgesetz sind beim Angebot telefonischer Dienstleistungen bzw. bei der Reklame dafür der genaue Festnetzpreis und zusätzlich (sofern abweichend) der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben; unzulässig ist die Angabe so einer Preisspanne:
"0-19 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Mobilfunktarife" oder "Servicemenü kostenfrei, danach 0 oder 19 Cent pro Minute"; unzulässig ist auch der Hinweis auf Mobilfunktarife ohne Höchstpreis; die Hinweispflicht gilt nicht nur für Telefon-Service-Dienste mit kostenpflichtigen 01805-Nummern, sondern auch für einen Kundendienst mit Nummer "0185 " — sie darf nicht durch das Weglassen der Null in der Nummer umgangen werden.