Sexualstraftäter wird Vater von Drillingen
onlineurteile.de - Wegen sexuellen Missbrauchs der (damals neun Jahre alten) Tochter seiner Lebensgefährtin war der Mann 2002 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Kurz darauf heiratete der Berliner eine andere Frau, die 2003 Drillinge gebar.
Auf Antrag der Eltern übernimmt der Regierende Bürgermeister bei Mehrlingsgeburten eine Ehrenpatenschaft, so auch in diesem Fall. Eine Tageszeitung berichtete darüber und veröffentlichte Fotos von der Übergabe der Patenschaftsurkunde. In dem Artikel wurde auf die Vergangenheit des Vaters hingewiesen und erörtert, ob man dem "Kinderschänder" nicht besser das Sorgerecht für die Drillinge entziehen sollte.
Der Mann wollte daraufhin den Verleger auf Entschädigung verklagen: Ihn als verurteilten Straftäter zu identifizieren, verletze sein Persönlichkeitsrecht. Die Berliner Gerichte ließen ihn abblitzen. Das Bundesverfassungsgericht hielt die Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen die Urteile für begründet (1 BvR 1946/04). Man habe sich einseitig für die Pressefreiheit ausgesprochen und das Persönlichkeitsrecht des Mannes nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Artikel habe ihn öffentlich als Straftäter identifiziert, den Betroffenen stigmatisiert. Das beeinträchtige sein Streben nach Resozialisierung und hindere ihn daran, mit seinen Kindern am sozialen Leben teilzunehmen. Wenn Massenmedien sein Vorleben enthüllten, wirke sich das auch negativ auf seine Kinder aus. Die Ehrung durch den Bürgermeister habe schließlich den Drillingen gegolten und nicht die Lebensführung des Vaters würdigen sollen. Die Zeitung hätte die Feier nicht als Anlass nehmen dürfen, dessen Vorstrafe öffentlich auszubreiten.