Sexuelle Anmache im Dienst
onlineurteile.de - Der Chef eines kommunalen Personalamts liebte es, junge Damen im Dienst mit sexuellen Anspielungen zu schockieren. Anwärterinnen und Probezeitbeschäftigte gehörten zu seinen bevorzugten Opfern. So erkundigte sich der Beamte zum Beispiel nach ihrer BH-Größe und fragte, ob er sie "anmachen" dürfe. Gelegentlich schlug er auch "Treffen zur gemeinsamen Entspannung" vor.
Das Verwaltungsgericht Trier bewertete dies als schweres Dienstvergehen und stufte den Mann um ein Amt zurück (3 K 143/08.TR). Die betroffenen Frauen hätten mehr oder weniger deutlich formuliert, dass sie das nicht wünschten. Dennoch sei der Beamte immer wieder in nicht hinnehmbarer Form zudringlich geworden. Sein Fehlverhalten wiege um so schwerer, weil er als Vorgesetzter der Personalbehörde die besondere Abhängigkeit von Anwärterinnen und Praktikantinnen ausgenutzt habe.
Beamte bräuchten die Achtung und das Vertrauen der Bürger für ihre Tätigkeit. Sie müssten deshalb im Dienst und außerhalb ein Verhalten an den Tag legen, das diesem Vertrauen gerecht werde, betonte das Gericht. Der Personalchef dagegen habe das Ansehen der Beamtenschaft beeinträchtigt, den Dienstfrieden gestört und die Würde der betroffenen Frauen verletzt.
Nur weil der Mann ansonsten als eifriger Beamter galt und Reue zeigte, begnügte sich das Gericht damit, ihn zurückzustufen. Es hielt dem Personalchef auch zugute, dass er sich in Sachentscheidungen durch ablehnendes Verhalten der Frauen nicht beeinflussen ließ.