Sicheres Passwort für WLAN-Anschluss:

Drahtloses Internet muss gegen Missbrauch gesichert werden

onlineurteile.de - Dass Musikgesellschaften durch illegales Herunterladen von Musikstücken aus dem "World Wide Web" schwer geschädigt werden, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Lokale Funknetzwerke - das drahtlose Internet - machen es sogar möglich, für diese Art von Verstößen gegen das Urheberrecht fremde Anschlüsse zu missbrauchen.

Eine Musikfirma, der die Rechte am Musiktitel "Sommer unseres Lebens" gehören, ging gegen den Inhaber eines Internetanschlusses vor. Das Lied war auf einer Online-Musiktauschbörse illegal zum "Download" angeboten worden - von diesem Anschluss aus. Der Mann konnte allerdings nachweisen, dass er zur fraglichen Zeit im Ausland in Urlaub war. Dennoch verklagte ihn die Musikgesellschaft auf Schadenersatz.

Da der Mann das Urheberrecht nicht selbst verletzt habe, schulde er ihr keinen Schadenersatz, entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 121/08). Aber: Wer es möglich mache, dass andere über den eigenen, unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss illegalen Handel mit Musikstücken oder dergleichen betreiben, könne auf Unterlassung verklagt werden. Abmahnkosten von 100 Euro würden dann fällig.

Man könne zwar privaten Betreibern von WLAN-Netzen nicht zumuten, ihre Netzwerksicherheit ständig dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür erhebliche Mittel aufzuwenden. Niemand müsse sich neue Geräte anschaffen, nur weil sich der Standard der Verschlüsselung ändere.

Wer drahtloses Internet nutze, müsse aber einen Mindeststandard an Sicherheit einhalten - den Standard, der zum Zeitpunkt der Installation des Routers üblich sei. Anschlussinhaber dürften es nicht bei dem vom Werk voreingestellten Schutz des WLAN-Routers belassen. Sie müssten das Passwort ändern und durch ein ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzen. Das liege im Eigeninteresse aller Internetnutzer und koste nichts.