Siebenjährige läuft vor ein Auto
onlineurteile.de - Der Albtraum eines jeden Autofahrers: Plötzlich lief hinter einem geparkten Auto ein kleines Mädchen auf die Straße - direkt vor das vorbeifahrende Fahrzeug. Beim Ausweichmanöver zerschrammte der Fahrer den Wagen. Wer trägt nun die Kosten für die Schäden? Nicht die Eltern, denn denen war keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, wie der Amtsrichter urteilte. Danach klagte der Fahrer gegen das Kind selbst. Das ist zwar, weil noch keine zehn Jahre alt, nicht für den Autounfall verantwortlich zu machen. Aber, so dachte der Fahrer, das Mädchen sei doch über die Eltern haftpflichtversichert und die Versicherung könnte ihn entschädigen.
Das Landgericht Heilbronn entschied jedoch, dass er die Reparatur seines Wagens selbst bezahlen muss (7 S 1/ 04). Denn das siebenjährige Kind sei als "schuldloser Schädiger" anzusehen (ein schuldloser Schädiger hafte nur im absoluten Ausnahmefall, der hier nicht vorliege). Dass das Mädchen für die Schäden aufkomme, nur weil es wegen der Haftpflichtversicherung kein Problem wäre, komme nicht in Frage. Autofahrer müssten im Straßenverkehr immer mit Kindern rechnen, das gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko.