Siebenjährige soll wieder nach Australien

Vater verhindert Rückreise der Tochter zur Mutter

onlineurteile.de - Im November 2003 besuchte das kleine Mädchen den Vater in Helgoland. Die Mutter hatte sich von ihm getrennt und war mit den beiden Töchtern nach Australien gezogen. Spätestens im Februar sollte das Kind zurückreisen, hatten die Eltern vereinbart. Doch der Vater - der gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht ausübte - ließ das Mädchen nicht abreisen. Die Mutter zog vor Gericht, um ihr Kind zurückzubekommen. Erst im Januar 2005 ordnete das Vormundschaftsgericht die "Rückgabe" an. Der Vater befürchtete negative Auswirkungen auf die Psyche des Kindes und legte Beschwerde ein.

Er habe das Kind widerrechtlich zurückgehalten, hielt ihm das Oberlandesgericht Schleswig vor (12 UF 20/05). Natürlich sei die Rückkehr in ein anderes Land mit Schwierigkeiten verbunden (Wechsel von Bezugspersonen, Kindergarten oder Schule etc.) und für ein Kind nicht einfach zu verkraften. Es drohe aber kein schwerwiegender physischer oder psychischer Schaden - und nur dann dürfte das Vormundschaftsgericht die Rückführung stoppen.

Nach dem Bericht des Jugendamtes habe das Mädchen gesagt, es wolle auf Helgoland bleiben, weil es dort viele Freunde habe und die Großeltern möge. Daraus könne man keine ernste Gefahr für seine Psyche im Falle der Rückkehr ableiten. Das Kind mache einen unbeschwerten Eindruck und habe außerdem betont, wie sehr es die Schwester vermisse. Um die Entscheidung über den Wohnort selbst zu treffen, sei ein siebenjähriges Kind noch nicht reif genug.