Siebenjähriger biegt falsch ab

Kollision mit Auto - welche Mitverantwortung trägt ein Kind ?

onlineurteile.de - Der Kleine war mit dem Kinderfahrrad unterwegs und wollte in einer Kurve nach links abbiegen. Seine Schwester rief - er schaute nach hinten und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort kam ihm auf abschüssiger Straße ein Auto entgegen. Der Wagen schleifte den Jungen einige Meter mit. Mit Schädelfraktur, Schienbeinbruch und Blutergüssen landete der Unglücksrabe im Krankenhaus. Nach einem operativen Eingriff am Schädelknochen blieb eine zehn Zentimeter lange Narbe in der behaarten Kopfhaut. Mit Gipsverband als "Hinkebein" gehänselt, konnte er monatelang nicht Fußball spielen und fühlte sich im Straßenverkehr unsicher und ängstlich.

In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Koblenz ging es um die Höhe des Schmerzensgeldes für das Kind (12 U 113/03). Die Eltern hatten den Autofahrer im Namen des Jungen auf 5.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil er entweder zu schnell gefahren war oder zu spät reagiert habe. So sahen es auch die Richter und werteten das Verschulden des Erwachsenen wesentlich stärker als die Mitverantwortung des Jungen. Allerdings: Ein normal entwickelter Siebenjähriger wisse bereits, dass man im Straßenverkehr aufpassen müsse und schlimme Folgen drohten, wenn man in die Luft gucke. Das wirkte sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus. 2.500 Euro erschienen dem Gericht als Trostpflaster angemessen.