Sieger eines Architektenwettbewerbs ging leer aus ...
onlineurteile.de - Der Architekten-Entwurf für das neue Rathaus hatte wirklich alles, was Kenner überzeugt. Und deshalb kürte ihn die Fachjury zum Sieger des Wettbewerbs, den die kleine Gemeinde ausgeschrieben hatte. Doch den Auftrag für das neue Rathaus bekam der hochgelobte Architekt nicht.
Denn kaum war das Modell den Einwohnern vorgestellt worden, erhob sich lautstarker Protest. Die Kommune organisierte einen freiwilligen Bürgerentscheid, bei dem der Sieger-Entwurf glatt durchfiel. Ein anderer Architekt erhielt den Zuschlag. Daraufhin versuchte der Wettbewerbssieger, den Konkurrenten mit einer einstweiligen Verfügung auszubooten.
Das Landgericht Arnsberg erklärte, der Architekt habe zwar gemäß den Wettbewerbsbedingungen Anspruch auf den Auftrag (8 O 134/07). Einklagbar sei der Auftrag aber nicht. Vor Gericht könne der Preisträger allenfalls Ersatz für das entgangene Honorar verlangen.
Selbst wenn man die Gemeinde verpflichten würde, den Gewinner zu beauftragen und keinen anderen, könnte sie den Vertrag, sobald er unterschrieben sei, gleich wieder kündigen. Auch in diesem Fall bliebe dem Architekten lediglich der Anspruch auf Honorar (abzüglich ersparter Aufwendungen).