Silikonpads gegen Elektrosmog
onlineurteile.de - Eine Verkäuferin esoterischer Gesundheitsprodukte bietet unter anderem Silikonpads an, die angeblich Elektrosmog abwehren und Speisen bzw. Getränke gesünder machen. Ihre Wirkung — so die Reklame — "basiere auf subtilen Energien informierter Mineralien (Bionen-Energie)". Auf dem Körper oder in der Hosentasche getragen, schützen die Pads vor Elektrosmog und sorgen für mehr Vitalität. Unter Teller gelegt, beeinflussen die Wunder-Pads den ph-Wert des Essens positiv und wirken der Zahl freier Radikale entgegen usw.usf.
Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zog vor Gericht, um diesen Unsinn als irreführende Werbung verbieten zu lassen.
In Zukunft muss die Anbieterin diese Werbeaussagen unterlassen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (4 U 163/12). Bei Reklame für Gesundheitsprodukte gelten besonders strenge Anforderungen: Sie müsse richtig, eindeutig und klar sein. Werde Produkten eine bestimmte Wirkung auf die Gesundheit der Verbraucher zugeschrieben, müsse das wissenschaftlich abgesichert sein.
Das sei hier nicht einmal ansatzweise der Fall. Der Verbraucher gewinne durch die Werbung den falschen Eindruck, allein durch körpernahes Tragen der Silikonpads könne er gesünder essen und leben. Wenn die Aussagen durch den Gebrauch von Formulierungen wie "soll" oder "dazu bestimmt" wieder etwas relativiert würden, schaffe dies die Täuschung nicht aus der Welt.
Das gelte auch für den "Sternchenhinweis" mit dem Inhalt, der "Bionen-Energetische Ansatz" sei von der Schulmedizin nicht anerkannt und gehöre zur Alternativmedizin. Das wiege nicht annähernd die dubiosen Werbeaussagen auf, die ausgiebig mit der "hinter den Produkten stehenden Wissenschaft" argumentierten. Letztlich suggerierten auch die gepfefferten Preise der Produkte (98 Euro für ein Pad) den Verbrauchern Werthaltigkeit und nachhaltige Wirkung.