Sittenwidriger Kreditvertrag?
onlineurteile.de - Ein Ehepaar lebte über seine Verhältnisse. Nachdem es mit Krediten ein Auto und eine Küche angeschafft hatte, war das Konto hoffnungslos überzogen. Vom laufenden Einkommen konnten die Eheleute die Kredite nicht tilgen. Die beste Lösung schien beiden ein neuer Bankkredit. Zu noch höherem Zins wurden die alten Kredite umgeschuldet und ein neuer Kreditvertrag unterzeichnet - von beiden Partnern.
Als die Bank schließlich auf Rückzahlung der Restschuld (43.368 DM) pochte, weil erneut die Kreditraten ausblieben, hatte sich das Paar schon getrennt. Nun erklärte sich die Hausfrau für "finanziell krass überfordert". Sie betreue die Kinder, habe weder Einkommen, noch Vermögen. Daher sei der Kreditvertrag sittenwidrig. Keineswegs, hielt ihr das Oberlandesgericht Frankfurt entgegen, denn sie habe den Vertrag in ihrem eigenen Interesse unterschrieben (24 W 64/05).
Ihr Fall sei also nicht vergleichbar mit sittenwidrigen Darlehen oder Bürgschaften, in denen sich einkommenslose Angehörige aus Anhänglichkeit auf finanzielle Abenteuer einließen, nur um dem Partner einen Gefallen zu tun. Hier sei die Ehefrau gleichberechtigte (Mit-)Kreditnehmerin und habe über Kreditaufnahme, Auszahlung und Verwendung des Geldes mitentschieden.
Ihr Mann und sie selbst hätten bei der Bank ein Darlehen beantragt, um mehrere Kredite in einen umzuschulden. Mit den Krediten habe das Paar Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Auto und Küche gekauft, die beiden gleichermaßen zugute kommen sollten. Das überzogene Girokonto, das wieder aufgefüllt wurde, diente ebenfalls der gemeinsamen Lebensführung. Deshalb hafte die Ehefrau gegenüber der Bank für die Kreditsumme genauso wie ihr getrennt lebender Ehemann.