Sittenwidriges Darlehen

Kosmetikerin unterschrieb Kreditvertrag ihres Lebensgefährten mit

onlineurteile.de - Der selbständige Computerfachmann X. schlug sich im Raum Dresden so durch, gut gingen die Geschäfte nicht. Da lernte er Dr. S. kennen, einen Finanzmakler, der ihm anbot, in sein Unternehmen einzusteigen. Und Büroräume hatte S. auch schon parat, nämlich ein Einfamilienhaus, in dem S. bisher selbst arbeitete. Das sollte X. für 700.000 DM kaufen. Die Geschäftsfreunde gingen Anfang 2002 zur Bank, weil X. für den Hauskauf ein Darlehen aufnehmen musste. Die Bank verlangte Sicherheiten: Da überredete X. seine Lebensgefährtin, eine selbständige Kosmetikerin, den Darlehensvertrag auch zu unterschreiben.

Zusätzlich nahm er einen Kredit auf, um das Unternehmen von Dr. S. teilweise aufzukaufen. Doch der Erfolg blieb aus, schon 2003 konnte X. die Darlehensraten nicht mehr aufbringen. Nun kündigte die Bank den Kreditvertrag und forderte die Darlehenssumme von der Kosmetikerin. Die Frau wehrte sich: Der Vertrag sei sittenwidrig, weil er sie finanziell krass überfordere, meinte sie. Die Justiz müsse ihn für unwirksam erklären. Erst blitzte die Frau mit ihrer Klage ab: Wer als (Mit-)Darlehensnehmer den Vertrag unterschreibe, weil er ein eigenes Interesse am Kredit habe, so das Landgericht, könne sich nicht auf Sittenwidrigkeit berufen.

Doch das Oberlandesgericht Dresden war der Ansicht, die Kosmetikerin habe die Haftung nur aus Liebe übernommen (8 U 1380/05). Ausgangspunkt des Hauskaufs seien allein die beruflichen Pläne von X. gewesen, der damit eine neue Existenz habe gründen wollen. Ob das Paar das Haus auch privat nutzen wollte, stehe nicht fest. Daher sei nicht nachvollziehbar, worin der Vorteil des Hauskaufs für die Kosmetikerin bestehen sollte - und damit ihr Eigeninteresse am Kredit.

Die Bank habe alle Umstände gekannt, die dagegen sprachen: Das Paar habe bei den Eltern von X. gewohnt, relativ weit entfernt vom neuen Haus. Nach einemUmzug hätte sich die Kosmetikerin einen neuenKundenstamm