Skiausflug ist kein Betriebssport!

Verletzte Betriebswirtin erhält keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung

onlineurteile.de - Die Betriebssportgemeinschaft ihres Unternehmens organisierte im Januar 2001 wieder einmal einen gemeinsamen Skiausflug, einen siebentägigen Skiurlaub in Italien. Als begeisterte Skifahrerin nahm die 30-jährige Betriebswirtin daran teil, neben weiteren ca. 40 Betriebsangehörigen und 20 betriebsfremden Begleitpersonen. Doch diesmal hatte sie Pech: Die Frau brach sich beim Skifahren den linken Unterschenkel.

Und die Berufsgenossenschaft weigerte sich, für die Folgekosten aufzukommen, weil das kein Arbeitsunfall sei. In der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert seien nur Unfälle bei regelmäßig stattfindendem Betriebssport. Der mehrtägige Skiausflug habe nichts mit der Berufstätigkeit der Betriebswirtin zu tun. Das Bundessozialgericht gab der Berufsgenossenschaft Recht und wies die Zahlungsklage der Betriebswirtin ab (B 2 U 29/04 R).

Versichert seien nicht alle sportlichen Aktivitäten, die der Erholung der Arbeitnehmer dienten, so die Bundessozialrichter, sondern nur Betriebssport im engeren Sinn. Das bedeute: Ausgleichssport ohne Wettkampfcharakter, der regelmäßig stattfinde; dessen Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränkt sei; Sport, bei dem Ort, Übungszeit, Übungsdauer und Organisation eng mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhingen.

Keines dieser Kriterien treffe auf einen mehrtägigen Skiurlaub im Ausland zu. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass er von der Betriebssportgemeinschaft des Unternehmens veranstaltet wurde, handle es sich um eine "vom Unternehmen vollkommen losgelöste Aktivität".