Skiunfall: Welche FIS-Regel ist anzuwenden?

Skifahrer blieb vor einem Steilhang stehen und wurde vom nächsten Fahrer "niedergemäht"

onlineurteile.de - Unschönes Ende eines Skiurlaubs in Österreich: Zwei deutsche Skifahrer gerieten aneinander. Der eine unterbrach seine Fahrt auf der Piste vor einem Steilhang und blieb kurz stehen, um sich zu orientieren. Da kam der andere von hinten auf ihn zu, konnte nicht mehr bremsen und fuhr ihn um. Eine Gehirnerschütterung war die Folge, außerdem schlug der Aufprallende dem Mann mit dem Skistock zwei Schneidezähne aus. Der Verletzte forderte eine Entschädigung, konnte sich aber zuerst nicht durchsetzen: An Engstellen der Piste dürfe man nicht stehenbleiben, so das Landgericht, sonst werde man zum Hindernis für andere Skisportler.

Diesem Vorwurf mochte sich das Oberlandesgericht Dresden nicht anschließen und gab dem Kläger Recht (7 U 1994/03). Die Piste sei dort, wo er angehalten habe, weder eng noch unübersichtlich. FIS-Regel Nr. 6 verbiete es nicht prinzipiell, auf der Piste stehenzubleiben. Es sei sogar "zweckmäßig", vor steileren Streckenabschnitten anzuhalten, um das Gelände einzusehen. Im Steilhang selbst sei dies naturgemäß schwierig.

Schuld an dem Unfall sei der Auffahrende, der FIS-Regel Nr. 2 ignoriert habe: Jeder Skifahrer müsse auf Sicht fahren, d.h. Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und dem Gelände anpassen. An kritischen Stellen müssten Skifahrer so fahren, dass sie jederzeit vor Hindernissen bremsen oder ausweichen könnten. Daran hatte sich der "Hintermann" nicht gehalten - das kostete ihn nun 5.800 Euro (u.a. für Zahnimplantate).