"SMS gratis"

Abzocke im Internet durch falsche Versprechungen

onlineurteile.de - Der Gesetzgeber plant derzeit, gegen betrügerische Telefon-Praktiken vorzugehen: Immer öfter werden Verbrauchern am Telefon Verträge untergejubelt, die sie niemals schließen wollten. Derlei Methoden sind auch im Internet gang und gäbe.

Eine Frau stieß im Internet auf ein Portal "www ...4.de". Auf dieser Website wird der Eindruck erweckt, man könne von ihr aus kostenlos SMS versenden. Im Text wimmelt es nur so von Begriffen wie "gratis", "free" oder "umsonst". Erfreut machte die Internetsurferin von diesem vermeintlichen Superangebot Gebrauch. Bald darauf erhielt sie eine Rechnung über 96 Euro.

Die Frau zahlte nicht und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Die Betreiberin der Internetseite verwies auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gemäß denen SMS-Botschaften zu vergüten seien. Damit kam die dubiose Firma beim Amtsgericht Hamm allerdings nicht durch (17 C 62/08).

Selbst wenn ihre AGB eine solche Klausel enthalten sollten, wäre diese für den Verbraucher überraschend und somit unwirksam, erklärte der Amtsrichter. Denn der Inhalt der Internetseite wiege die Internetsurfer in dem Glauben, hier werde der kostenlose Versand von SMS angeboten. Daher müssten die Internetnutzer nicht damit rechnen, dass in den AGB das Gegenteil stehe.

Die Internetsurferin habe mit der Firma auch nicht "stillschweigend" eine Vergütung für die SMS-Botschaften vereinbart. Eine stillschweigende Vereinbarung setze voraus, dass eine "Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung" zu erwarten sei. Das treffe hier eben gerade nicht zu, weil die Firma auf ihrer Website nachdrücklich betone, SMS könnten "umsonst" verschickt werden.