Sohn will den Vater nicht sehen

Der fordert Zwangsmittel gegen die Ex-Frau, um den Kontakt durchzusetzen

onlineurteile.de - Der 1998 geborene Junge, nennen wir ihn Felix, lebte seit der Trennung der Eltern bei der sorgeberechtigten Mutter. Die Ehe wurde 2001 geschieden. Kurz vorher war der Ehemann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Frau verprügelt hatte. Trotzdem einigte man sich auf eine Regelung für Treffen zwischen Vater und Sohn.

Weihnachten 2006 brach der regelmäßige Kontakt ab. Denn Felix weigerte sich, den Vater zu besuchen. Nur mit Mühe war er dazu zu überreden, ihn im Mai 2007 noch einmal zu treffen - im Beisein einer Mitarbeiterin des Jugendamts. Dafür machte der Vater seine Ex-Frau verantwortlich und verlangte vom Familiengericht, ihr ein Zwangsgeld anzudrohen, weil sie sein Umgangsrecht boykottiere.

Das komme nicht in Frage, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, denn es sei keineswegs die Mutter, an der regelmäßige Kontakte zwischen Vater und Sohn scheiterten (6 UF 191/08). Der mittlerweile elf Jahre alte Junge lehne die Umgangsregelung vehement ab. Vor Gericht und beim Jugendamt habe Felix nachdrücklich erklärt, er wolle den Vater nicht mehr sehen. Das sei angesichts der anhaltenden familiären Konflikte verständlich.

Die Mutter habe sich in der Vergangenheit immer kooperativ gezeigt und das Kind keineswegs einseitig negativ beeinflusst, im Gegenteil. Sie habe ihn zum Beispiel im Frühjahr 2007 dazu gebracht, den Vater im Jugendamt zu treffen. Danach habe die Sachverständige des Jugendamts berichtet, Felix habe auf den Kontakt mit Panikattacken und Atemnot reagiert und gesagt, er wolle den "Vater nie wieder sehen und nie wieder von ihm hören". Derzeit sei nicht absehbar, wie diese Weigerung von der Mutter durch erzieherische Maßnahmen abgebaut werden könnte.