Sonntagsarbeit an Berliner Bahnbaustelle
onlineurteile.de - Im Juni 2005 mietete Mieter H eine Wohnung in der Nähe des Bahnhofs Ostkreuz in Berlin. Der Hauseigentümer hatte ihm ein paar Wochen vorher geschrieben, dass die Deutsche Bahn AG beabsichtigte, den Bahnhof umzubauen. H mietete die Wohnung trotzdem — und minderte nach einer Weile die Miete. Begründung: Da werde ja nicht nur tagsüber an Werktagen, sondern auch nachts und an Sonntagen lautstark gearbeitet. Die Wohnung sei kaum noch bewohnbar.
Nach zwei Jahren wandte sich der Vermieter an die Justiz und verklagte H auf Zahlung des Kürzungsbetrags für diesen Zeitraum (5.769 Euro). Weil er den künftigen Mieter vor dem Abschluss des Mietvertrags auf die anstehenden Bauarbeiten hingewiesen hatte, gab ihm das Landgericht Berlin Recht (63 S 206/11).
Als der Mieter den Mietvertrag unterschrieb, habe er gewusst, dass Baulärm auf ihn zukommen würde, so das Gericht. Erstens weil es ihm der Vermieter schriftlich mitgeteilt habe. Zweitens weil das Infrastrukturprojekt der Bahn damals in Berlin Tagesgespräch gewesen sei. Wenn dieser Nachteil dann tatsächlich eintrete, dürfe der Mieter nicht wegen des Baulärms die Miete kürzen.
Der Bahnhof Ostkreuz sei als großer Verkehrsknotenpunkt allgemein bekannt. Wenn so ein Bahnhof komplett umgestaltet werde, sei es naiv anzunehmen, dass nur tagsüber an Werktagen gearbeitet werde. Auch ein Laie könne das verstehen: So wichtige Arbeiten für den Bahnverkehr müssten möglichst zügig und zu Zeiten mit wenig Verkehr stattfinden. Also eben nachts und an Sonntagen.