Sonntagsverkauf im Gartencenter

Unternehmen darf sonntags keine Weihnachtstassen anbieten

onlineurteile.de - Früher galt für den Handel das eiserne Prinzip "Sonntags und Feiertags nie!" Inzwischen ist dieses Prinzip vielfach durchlöchert worden. Auch das "Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten" sieht einige Ausnahmen vor, unter anderem erlaubt es an Sonn- und Feiertagen den Verkauf von Blumen und Pflanzen.

An einem Sonntag im November schickte der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einen Testkäufer zu einem Osnabrücker Gartencenter. Die Testperson erstand dort einen Weihnachtsstern und obendrein Kinderstiefel, Meisenringe, eine Weihnachtstasse, Trinkbecher, ein Grablicht, Christbaumkugeln und eine Schneemannfigur.

Dieses Warenangebot gehe bei weitem über die Ausnahmeerlaubnis für den Verkauf von Pflanzen hinaus und verstoße damit gegen das Ladenöffnungsgesetz, beanstandete der Verein. Er verklagte das Gartencenter auf Unterlassung. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (4 U 176/12). An Sonn- und Feiertagen Waren anzubieten, für die keine Ausnahmeerlaubnis vorliege, sei wettbewerbswidrig.

Das Ladenöffnungsgesetz genehmige an Sonn- und Feiertagen den Verkauf von Blumen und Pflanzen, sonst nichts. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte zwar in engem Umfang auch der Verkauf von Zubehör zulässig sein. Mit "Zubehör" seien aber nur Dinge gemeint, die normalerweise mit über den Ladentisch gehen, wenn Blumen und Pflanzen als Geschenke verkauft werden — zum Beispiel Ziertöpfe, Pflanzhilfen und Aufwuchshilfen.

Die Testperson habe beim Sonntagsverkauf im Gartencenter eine Reihe von Gegenständen erworben. Doch keiner zähle zum Pflanzenzubehör im engeren Sinn. Weihnachtstassen und Trinkbecher seien zum Trinken bestimmt. Auch das Grablicht, Kinderstiefel und Meisenringe stünden in keinem funktionellen Zusammenhang mit Pflanzen. Christbaumkugeln könne man zwar als Schmuck an Weihnachtsbäume und Tannenzweige hängen, aber als "allgemein übliches Zubehör zu Blumen und Pflanzen" seien sie nicht anzusehen.