Sorgerecht für nichtehelichen Vater ...
onlineurteile.de - Die unverheiratete Mutter hatte den Jungen im Jahr 2000 geboren und gleich danach zur Adoption freigegeben. Dabei hatte ihr der Vater des Kindes schon vor der Geburt signalisiert, er würde sich darum kümmern. Dennoch kam der Junge erst einmal zu einer Pflegefamilie. Weil die Pflegeeltern keinen Kontakt mit dem leiblichen Vater wünschten, kam dieser erst nach langem juristischem Hickhack zustande, als der Junge schon in die Grundschule ging.
Von da an traf der mittlerweile verheiratete Vater das Kind regelmäßig. Vom Jugendamt unterstützt, beantragte er schließlich das Sorgerecht. Der Junge erklärte vor dem Familiengericht, er könne sich "inzwischen auch ein Leben beim Vater vorstellen". In seinem Interesse gaben die Pflegeeltern am Ende nach und erklärten sich mit einem Umzug einverstanden. Daraufhin übertrug das Amtsgericht Wittenberg dem Vater das Sorgerecht (4 F 621/07).
Der Fall sei ungewöhnlich, so der Amtsrichter, weil die Mutter ihr Sorgerecht aufgegeben habe und der Kontakt zwischen Vater und Kind erst nach Jahren hergestellt worden sei. Doch sei die Vater-Sohn-Beziehung anscheinend gut, dies müsse man nach ein paar Monaten abschließend beurteilen. Jedenfalls sei die Prognose der Psychologen und der Experten vom Jugendamt günstig.
Das Kind habe nun schon wiederholt mehrere Tage in der Familie des Vaters verbracht und fühle sich dort wohl. Den Wechsel finde es "im Prinzip gut". Seit ihn der Vater kontinuierlich sehe, sei der Junge vor allem in der Schule offener und kontaktfreudiger. Mit den Pflegeeltern sei mittlerweile Einvernehmen erreicht. Daher sei kein Bruch in der Beziehung des Jungen zu den Pflegeeltern (und damit neue seelische Konflikte für das Kind) zu befürchten.