Sozialhilfe gestrichen
onlineurteile.de - Ein türkischer Staatsbürger bezog von der Stadt Lüdenscheid Sozialhilfe. Als die zuständige Behörde erfuhr, dass dem Mann in der Heimat ein bebautes Hausgrundstück gehört, bohrte sie nach. Das sei doch nur ein Stall, erklärte der Hilfeempfänger. Man glaubte ihm nicht und stellte die Zahlung der Sozialhilfe ein, weil er keine Belege zum Wert des Grundstücks lieferte.
Die Beschwerde des Mannes gegen den Zahlungsstopp blieb beim Sozialgericht Dortmund ohne Erfolg (S 47 SO 244/06 ER). Die angeforderten Fotos von Haus und Grund habe er nicht vorgelegt, hielten ihm die Richter vor. Statt dessen war er mit einem Schreiben des türkischen Dorfvorstehers erschienen: Der hatte ihm bescheinigt, dass das Haus ein reparaturbedürftiger alter Schuppen war.
Da der Hilfeempfänger das Haus bei Besuchen in der Türkei nutze, werde es sich ja wohl doch eher um ein Wohnhaus handeln, vermuteten die Richter. Dass dies völlig wertlos sein sollte, sei unwahrscheinlich. Die Angaben des Mannes zur Größe des Grundstücks und zum Zuschnitt des Hauses, zu Alter und Bauweise seien unvollständig und teilweise widersprüchlich gewesen. Die Zweifel an seiner Bedürftigkeit habe er damit jedenfalls nicht ausgeräumt.
Bevor jemand Sozialhilfe in Anspruch nehme, müsse er sein gesamtes verwertbares Vermögen für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Also müsse der Mann sein Haus verkaufen oder vermieten.