Sparkassenmitarbeiter zu Hause überfallen
onlineurteile.de - Der Mitarbeiter einer Bausparkasse arbeitete überwiegend zu Hause, in seinem eigenen Wohnhaus in Dresden: Ein Home-Office nennt man so etwas heutzutage. Vielleicht wähnte sich der Mann deshalb im Recht, als er nach dem Überfall Leistungen von der Berufsgenossenschaft — Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung — verlangte.
Was war passiert? Im März 2007 läutete es an der Tür des Einfamilienhauses. Als der Sparkassenmitarbeiter öffnete, bedrohten ihn zwei Männer mit einer Pistole. Sie drangen ins Haus ein und schossen ihm in beide Kniegelenke. Anschließend verließen sie fluchtartig das Haus, ohne etwas mitzunehmen. Ein Raubüberfall war es also nicht.
Und tatsächlich: Nach einigem Drum-Herum-Reden räumte der Verletzte bei der Polizei ein, bei dem Überfall sei es um Fördermittel für einen Verein gegangen, für den er privat als Berater tätig sei. Da habe es Zoff gegeben. Vereinsmitglieder hätten ihm gedroht, "mal zwei Russen vorbeizuschicken, falls Zusagen gebrochen würden".
Wenn dem Überfall private Querelen zugrunde lägen, sei das nicht als Arbeitsunfall zu bewerten, lautete die Auskunft der Berufsgenossenschaft. Sie lehnte es ab, die Behandlungskosten für die zerschossenen Knie zu übernehmen. Vergeblich klagte der Sparkassenmitarbeiter Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Das Sozialgericht Dresden gab der Berufsgenossenschaft Recht (S 5 U 293/12).
Der Überfall und der dabei entstandene Gesundheitsschaden hätten nichts mit der versicherten Berufstätigkeit des Mannes zu tun, erklärte das Sozialgericht. Versicherungsschutz könne zwar grundsätzlich auch bei einem tätlichen Angriff auf einen Arbeitnehmer bestehen — aber nur dann, wenn das Motiv des Täters mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für den unfallversicherten Betrieb zusammenhänge.
Das treffe nicht schon deshalb zu, weil der Überfall zufällig zu einem Zeitpunkt stattfand, als der Überfallene zu Hause für die Bausparkasse arbeitete. Denn die Motive der Täter — und ihrer Auftraggeber — lägen im privaten Bereich begründet, also in den Auseinandersetzungen um Geldmittel für den Sportverein. (Die Gewalttäter russischer Abstammung wurden gefasst und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.)