"Spickmich.de"
onlineurteile.de - Auf der Internetseite "Spickmich.de" erhalten Schüler in der Rubrik "Meine Schule" die Gelegenheit, ihre Schule (z.B. deren Ausstattung) und ihre Lehrer zu beurteilen. Sie vergeben Noten für die Lehrer in unterschiedlichen Kategorien ("fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten", "cool und witzig", "beliebt" etc.). Eine Gymnasiallehrerin schnitt dabei nicht sonderlich gut ab (Gesamtnote 4,3) und beantragte bei Gericht, die Publikation ihres Namens und ihrer Fächer durch "Spickmich.de" zu verbieten.
Während die Lehrerin sich persönlich verunglimpft fühlte, konnten die Richter des Oberlandesgerichts Köln in der öffentlichen Benotung keinen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte erkennen (15 U 142/07). Die Werturteile im Internet seien durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Da werde niemand an den Pranger gestellt oder beleidigt, sondern die berufliche Tätigkeit bewertet. Das könnte zu einer wünschenswerten Kommunikation zwischen Schule, Schülern und Eltern beitragen.
Die Namen der Lehrer würden nur unter dem Namen der jeweiligen Schule aufgeführt - die Benotung sei also nicht uneingeschränkt öffentlich. Außer Schüler und Eltern dürfte sie kaum jemanden interessieren. Daher sei auch die Gefahr gering, dass die Noten durch Personen außerhalb der Schule manipuliert würden. Auch die Anonymität der Bewertung mache diese nicht unzulässig. Zum einen sei sie dem Medium des Internets immanent. Zum anderen würden sich Schüler aus Furcht vor Sanktionen hüten, offen ihre Meinung kundzutun, müssten sie im Internet ihre Identität preisgeben.