Spielkameraden mit dem Schlitten angefahren

Eltern müssen sechsjährige Kinder beim Schlittenfahren nicht beaufsichtigen

onlineurteile.de - Auf der kleinen Anhöhe neben einem Bonner Sportplatz wird im Winter eifrig Schlitten gefahren. Im Januar 2004 ereignete sich ein Unfall: Ein Sechsjähriger fuhr mit seinem Schlitten, einer Art Bob aus Plastik, vor einem gleichaltrigen Mädchen her. Da kippte der Bob plötzlich um. Das Mädchen konnte mit seinem Holzschlitten nicht mehr ausweichen und rammte den am Boden liegenden Jungen. Der Schlitten verletzte ihn an Zähnen und Kiefer.

Seine Eltern forderten Schmerzensgeld von den Eltern des Mädchens. Es sei viel zu dicht hinter dem Schlitten ihres Sohnes gefahren. Das hätten die Eltern verhindern können, wenn sie an Ort und Stelle gewesen wären. Man dürfe Kinder nicht alleine Schlitten fahren lassen.

Fast siebenjährige, schulpflichtige Kinder benötigten dabei keine Aufsicht, widersprach das Amtsgericht Bonn (15 C 465/05). Das gelte zumindest dann, wenn - so wie hier - weit und breit keine Gefahr zu erkennen sei. Schlitten seien ganz normale Kinderspielzeuge. Und die sanft geneigte und kurze Schrägfläche, auf der sich die Kinder tummelten, lasse keine besondere Geschwindigkeit zu. Es sei auch nicht unbedingt damit zu rechnen, dass auf so einem Hügel ein Kind von fast sieben Jahren mit dem Schlitten umkippe. Wollte man für einen derartigen Unfall das Mädchen und seine Eltern haftbar machen, müsste man Spielen überhaupt verbieten.