Spielzeug-Opel mit Opel-Blitz

Kopiertes Coupé verletzt nicht die Markenrechte der Adam Opel GmbH

onlineurteile.de - Ein Produzent von Spielzeugautos und Modellfahrzeugen stellt unter anderem ein kleines, funkgesteuertes Opel Astra V8 Coupé her. Wie das große Vorbild trägt das kleine Abbild am Kühlergrill das Opel-Blitz-Zeichen. Die Adam Opel GmbH sah durch die Nachbildung ihre Markenrechte am Opel-Blitz-Zeichen verletzt.

Das könnte nur zutreffen - so der Standpunkt des Europäischen Gerichtshofs in dieser Frage -, wenn Verbraucher das Blitzzeichen auf dem Modellauto so (miss-)verstehen, als stamme das Spielzeug vom Hersteller des großen Vorbilds; also von Opel selbst oder von einem mit Opel wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.

Das hat nun der Bundesgerichtshof verneint und damit den Rechtsstreit um Schadenersatz zu Gunsten des Spielzeugproduzenten entschieden (I ZR 88/08): Verbraucher seien informiert genug, um das Opel-Blitz-Zeichen auf einem Spielzeug als Nachahmung zu erkennen, also als originalgetreue Wiedergabe des Markenzeichens auf einer Auto-Kopie. Sie sähen darin keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos. Die Markenrechte der Opel GmbH würden durch das Spielzeugauto nicht beeinträchtigt.