Spoiler von Autowaschanlage abgerissen
onlineurteile.de - Vor dem Familienausflug fuhr die Autofahrerin noch schnell durch die Autowaschanlage. Da gab es jedoch eine böse Überraschung: In der Anlage riss der Heckspoiler ihres Daihatsu ab. Normalerweise haben Kunden von Autowaschanlagen große Schwierigkeiten mit dem Nachweis, dass der Wagen vor dem Waschgang unbeschädigt war und daher in der Anlage beschädigt worden sein muss. Doch im konkreten Fall konnte sich die Autofahrerin auf drei Zeugen im Auto stützen, die weder beim Fahren Geräusche, noch beim Zuschlagen der Tür etwas klappern hörten.
Deshalb ging auch das Amtsgericht Wermelskirchen, das über die Schadenersatzklage der Autofahrerin gegen den Betreiber der Waschanlage zu entscheiden hatte, davon aus, dass der Heckspoiler nicht locker war (2a C 233/03). Es handelte sich um einen serienmäßigen Heckspoiler der Marke Daihatsu, mit dem in Waschanlagen gehäuft Schadensfälle auftreten. Ein Sachverständiger bestätigte im Prozess, dass auffällig viele Heckspoiler dieser Marke abrissen: Der Bundesverband Tankstellen- und Garagenbetriebe dokumentiere solche Schadensfälle in Waschanlagen.
Hier hätte sich er sich erkundigen müssen, ob es bei marktgängigen Kfz-Typen auffällige Schadensrisiken in Waschanlagen gebe, hielt der Amtsrichter dem Anlagenbetreiber vor. Auch wenn in seiner Anlage noch kein konkreter Schadensfall vorgekommen sei: Wer eine Waschanlage allen Fahrzeugtypen öffne, müsse darüber Bescheid wissen, ob sie auch für alle ungefährlich sei. Vor anlagenimmanenten Risiken für bestimmte Marken und Autoteile müsse er die Kunden warnen. Weil er dies pflichtwidrig versäumte, müsse er die Reparaturkosten (456 Euro) übernehmen.