Sponsoring von Vereinen ist steuerpflichtig ...
onlineurteile.de - Die Finanzspritze, die der Schützenverein von der Versicherung erhielt, war wirklich hilfreich. Und was das Unternehmen dafür verlangte - Anzeigen in der Vereinszeitung, Artikel über die Versicherung und ein kleiner Vortrag auf einer Vollversammlung -, fiel ja nicht weiter ins Gewicht.
Allerdings klopfte deshalb das Finanzamt an: Dort sah man den "kleinen Tauschhandel" als normales Geschäft an, das zu besteuern war. Wenn für Sponsorengelder konkrete Gegenleistungen erbracht würden, seien diese körperschaftssteuerpflichtig (und zwar zum üblichen Umsatzsteuersatz).
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht (I R 42/06). Zwar seien gemeinnützige Sportvereine grundsätzlich von der Körperschaftssteuer befreit; die Umsätze würden ermäßigt besteuert. Kassiere der Verein aber Geld von einem Sponsor und schalte dafür Anzeigen, stelle das einen normalen Geschäftsvorgang dar, der keinen Steuervorteil rechtfertige.
Dies gelte im übrigen auch für das so genannte Verwaltungssponsoring, bei dem Sponsoren aus der Privatwirtschaft zum Beispiel Schulen mit Geld oder Sachleistungen unterstützten, wofür sich diese mit Werbemaßnahmen für den Sponsor bedankten.